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Tipps und Infos für Betriebe
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Förderungsmöglichkeiten: Gefördert werden können
Lehrausbildungen von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil. Diese
Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem
Berufsausbildungsgesetz (BAG) berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden
erhalten. Kontakt: AMS Landesgeschäftsstelle, Herr Bereuter, 05574 /
691259
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Laut Gesetz müssen erst dann getrennte Toiletten, Wasch-
oder Umkleideräume eingerichtet werden, wenn regelmäßig mindestens fünf
Frauen und fünf Männer beschäftigt werden. In allen anderen Fällen
reicht es aus, wenn für die Möglichkeit einer getrennten Benützung
gesorgt ist.
© BIFO
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